Mo., 02.08.21 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Finanzhilfen für Flutopfer
mit Ute Schyns, WDR-Wirtschaftsredakteurin
Das Hochwasser hat in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Bayern schwere Schäden angerichtet. Bund und Länder stellen 400 Millionen Euro Soforthilfe für die betroffenen Regionen bereit, um in Not geratenen Menschen zu helfen. Zahlreiche Kommunen und Städte bieten finanzielle Unterstützung und es gibt Spenden in Millionenhöhe. Darüber hinaus sollen Betroffene, aber auch Spender durch Steuererleichterungen entlastet werden.
Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen
Wer in NRW durch das Hochwasser in "existentielle Not" geraten ist, soll einen Sockelbetrag von 1500 Euro pro Haushalt bekommen. Für jede weitere Person aus dem Haushalt stehen 500 Euro bereit. Insgesamt soll es bis zu 3500 Euro geben. Das Geld dient als finanzielle Überbrückungshilfe, zum Beispiel für den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder Haushaltsgegenständen.
Die Auszahlung erfolgt über die Kommunen, vor Ort per Überweisung oder in bar. Betroffene müssen im Antrag versichern, dass ihnen die Leistungen zustehen und dass sie keine andere Hilfsleistung empfangen haben. Eine Vermögens- oder Bedürftigkeitsprüfung soll es vorerst nicht geben.
Hier geht es zum Antragsformular: https://www.land.nrw/soforthilfe
Außerdem bietet die NRW-Bank für Hochwasser-Betroffene Darlehen zur Gebäudesanierung mit Zinssätzen von 0,01 Prozent an. Möglich sind bis zu 75.000 Euro mit einer Laufzeit bis zu 20 Jahren. Voraussetzung: Man bewohnt seine Immobilie selbst.
Soforthilfe in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Programm mit dem Titel "Soforthilfe RLP 2021" aufgelegt. Damit sollen außergewöhnliche Notstände der betroffenen privaten Haushalte mit finanziellen Soforthilfen unterstützt und akute Notlagen überbrückt werden. Voraussetzung sind grundsätzlich Schäden von über 5000 Euro, abzüglich etwaiger Versicherungsleistungen und ohne Berücksichtigung von Spenden. Die Zuwendung beträgt maximal 3500 Euro je Haushalt: 1500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro jede weitere Person.
Betroffene aus dem Landkreis Ahrweiler können die Soforthilfe online oder schriftlich beim Statistischen Landesamt beantragen. Für die Antragstellung ist der Erstwohnsitz ausschlaggebend.
Zugang zur Online-Antragsstellung: https://www.statistik.rlp.de/de/soforthilfe
Soforthilfe Bayern
In Bayern gibt es für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro. Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für alle, die nicht versichert sind, ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet. In Fällen, in denen Menschen durch Überschwemmungen in existenzielle Notlagen geraten sind, können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden.
Antragstellung und Auszahlung erfolgt bei den Landratsämtern.
Geld vom Finanzamt
Außergewöhnliche Belastungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören auch unabwendbare Ereignisse, wie beispielweise Hochwasser durch das existenziell notwendige Gegenstände verloren gegangen sind. Zum Beispiel Hausrat und Kleidung (nicht aber Auto oder Garage). Zuvor müssen jedoch alle Versicherungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Zum Beispiel eine Gebäude- und Hausratversicherung.
Nach der Hochwasserkatastrophe haben die Finanzministerien in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern die Finanzämter angewiesen, dass eine fehlende Elementarschadenversicherung keine Rolle spielen darf. Außerdem sehen die Katastrophenerlasse der Länder eine Reihe weiterer steuerlicher Erleichterungen vor, wie zum Beispiel herabgesetzte Steuervorauszahlungen, Steuerstundung und der einfache Nachweis von Spenden.
Erleichterte Absetzbarkeit von Spenden
Grundsätzlich ist bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Für den steuerlichen Abzug reicht ein einfacher Kontoauszug. Diese vereinfachte Regelung gilt wegen der Flutkatastrophe jetzt auch für höhere Beträge. Demnach genügt für den steuerlichen Abzug jeder Geldspende auf ein Sonderkonto bis zum 31. Oktober 2021 ein einfacher Zahlungsbeleg als Nachweis.
Verwendung von Spendengeldern
Viele Hilfsorganisationen haben Spendenkonten eingerichtet. Die Verwendung der Spenden wird unterschiedlich gehandhabt. Die "Aktion Deutschland Hilft e. V.“ – ein Bündnis deutscher Hilfsorganisationen – das von ARD & ZDF unterstützt wird, zahlt keine Spendengelder direkt an Betroffene aus. Dies erfolgt unmittelbar über die Hilfsorganisationen die dem Bündnis angehören, wie zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser, Johanniter, oder andere. Die Beantragung von nichtstaatlichen Geldern (Spendengeldern) soll möglichst schnell – nach Bedarf – auf lokaler und regionaler Ebene an die Betroffenen erfolgen.
Weitere Informationen
• Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen
https://www.land.nrw/soforthilfe
• Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz
https://www.statistik.rlp.de/de/soforthilfe
• Portal für den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz
https://bks-portal.rlp.de/katastrophenschutz/gefahren-schutz-und-hilfe/elementarhilfen/elementar-2021-%C3%B6ffentliche-seite
• Welche Versicherung zahlt bei Schäden?
https://www1.wdr.de/nachrichten/unwetter-schaeden-versicherung-100.html
Stand: 12.08.2021 22:53 Uhr
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